Zum Inhalt springen

Das Projekt 2024: „Eins Vo Fünf“

  • von

In der Schweiz ist jedes fünfte Kind von Armut betroffen – eins vo fünf!
Der Verein „eins vo fünf“ hilft bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien in der Region Basel – rasch, unbürokratisch und direkt.

Ausgangslage


Bei der Gründung des Vereins im Januar 2017 waren gemäss einer Studie des Bundesamtes für Statistik 300’000 oder 20% aller Kinder in der Schweiz von Armut betroffen.

Konkret: jedes fünfte Kind oder: eins vo fünf!

Seither haben die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die Zahl der betroffenen Familien und Kinder weiter erhöht. Die aktuell steigenden Krankenkassen- und Energiekosten sowie die generelle Inflation werden die Situation gewiss noch verschärfen.

Kinder in armutsbetroffenen Familien sind oft multiplen Risiken ausgesetzt, insbesondere bezüglich Bildung, Ernährung, physische und psychische Gesundheit, Ausgrenzung, Delinquenz.

Familien, welche am Existenzminimum leben und nicht bei der Sozialhilfe angegliedert sind, gelangen oft nicht in den Genuss von Vergünstigungen oder Direkthilfen. Die Schwelle, die dann genommen werden muss, ist für viele Eltern mit einer grossen Anstrengung und mit oft unüberwindbarer Scham verbunden.

Hier setzt der Verein «eins vo fünf» mit seiner unbürokratischen Soforthilfe an.

Vereinszweck


Der Verein leistet rasche, unbürokratische, direkte, materielle oder immaterielle Soforthilfe für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und deren Familien in der Region Basel.

Das Angebot des Vereins ist niederschwellig und passt sich genau an die Lebenssituation der von Armut betroffenen Personen und Familien an.

Beispiele für Direkthilfen:

  •  Lebensmittelgutscheine
  •  Winter- oder Sommerkleiderpakete
  •  Sport- und Wanderkleidung
  •  Schulsäcke und Zubehör
  •  Schulbücher und anderes Ausbildungsmaterial
  •  Fahrräder, Trottinetts, Helme
  •  Schul-, Tages- und Ferienlager
  •  Sport- und Musikunterricht
  •  Tanz, Theater
  •  Nachhilfestunden
  •  Mobiliar
  •  U-Abos
  •  etc.

Bezugspersonen

Beantragt wird die Soforthilfe durch den Verein nicht von den Eltern/Familien, an diese fliesst seitens des Vereins auch kein Geld. Das Geschäftsmodell des Vereins sieht vielmehr vor, dass stets eine mit der familiären (Not-)Situation vertraute, qualifizierte Fachperson oder Institution mit einem standardisierten Formular dem Verein den konkreten Bedarfsfall meldet und mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben und des Bedarfs bestätigt. Mit dieser Person oder Institution koordiniert der Verein auch die Bezahlung der allenfalls genehmigten Soforthilfe.

Fachpersonen sind zum Beispiel: Eltern- und Frauenberatung, sozialpädagogische Familienbegleitung, Opferhilfe, Kinder- und Jugenddienst, Schulsozialarbeit, Lehrpersonen, Sozialdienste, Beistände, Kinderärzte usw.

Die finanzielle Unterstützung begrenzt sich im Einzelfall in der Regel auf wenige Hundert Schweizerfranken. Bei grösseren oder sich wiederholenden Engagements (Musik- oder Sportunterricht) sucht der Verein mit Partnern, insbesondere mit verschiedenen Stiftungen, nach individuellen Lösungen.

Kontakt

Verein «eins vo fünf»
Geschäftsstelle
Brigitte Benz
4000 Basel

Tel. +41 77 453 58 69
info@eins-vo-fuenf.ch

Vereinskonto:
Basler Kantonalbank
CH08 0077 0254 0368 2200 1
Verein «eins vo fünf», 4052 Basel

www.eins-vo-fuenf.ch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert